Barrierefreiheit für Webseiten

Das BFSG-Gesetz: Was du zur Barrierefreiheit von Webseiten wissen musst

Mache deine KMU-Webseite barrierefrei und zukunftssicher. So erreichst du wirklich alle Zielgruppen.

Die Umsetzung des neuen BFSG-Gesetzes in Deutschland steht bevor und für viele kleine und mittelständische Unternehmen bedeutet dies, ihre Online Präsenz in Kürze anzupassen. Doch was genau bedeutet das BFSG-Gesetz und warum ist es für Unternehmer so wichtig, das jetzt schon vorzubereiten?

Was ist das BFSG-Gesetz?

Das BFSG-Gesetz – das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – tritt Mitte 2025 in Kraft und zielt darauf ab, digitale Barrieren für Menschen mit Behinderungen zu reduzieren. Dann sind Unternehmen gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Webseiten und digitalen Angebote so zu gestalten, dass sie für alle Nutzer gleichermassen zugänglich sind. Das betrifft nicht nur grosse Firmen, sondern gerade auch die Webseiten kleiner und mittelständiger Unternehmen, die oft weniger Ressourcen für umfangreiche Anpassungen zur Verfügung haben und bisher keine oder nur unzureichende Massnahmen zur Barrierefreiheit umgesetzt haben. 

Warum sollten KMU Unternehmer jetzt handeln?

Die Frist liegt zwar noch einige Monate in der Zukunft, doch die Umsetzung der erforderlichen Änderungen kann zeitaufwendig sein. Zudem drohen Strafen für Unternehmen, die die Anforderungen nicht rechtzeitig erfüllen. Es ist daher ratsam, frühzeitig mit den Anpassungen zu beginnen, um späteren Zeitdruck und unnötige Kosten zu vermeiden und sich rechtlich abzusichern.

Brauche ich dafür Unterstützung von Experten?

Es ist möglich, einige Massnahmen zur Barrierefreiheit selbst umzusetzen, aber für eine umfassende und effektive Umsetzung wird oft spezielles Fachwissen benötigt. Gerade komplexe Anforderungen wie die Optimierung für Screenreader, das richtige Einbinden von Textalternativen oder die Anpassung der Seitenstruktur können ohne die entsprechende Expertise schwierig und zeitaufwendig sein. Deswegen bieten wir dir an, dich dabei gezielt zu unterstützen. So kannst du dich weiterhin auf dein Kerngeschäft konzentrieren, während wir deine Webseite barrierefrei machen. Wir analysieren deine Webseite, identifizieren potenzielle Barrieren und unterstützen dich bei der Umsetzung der notwendigen Anpassungen. Dabei geht es nicht nur darum, die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen, sondern die Nutzererfahrung für alle zu verbessern und besser in den Suchmaschinen gefunden zu werden.

Welche Vorteile hat eine barrierefreie Webseite?

  • Sie erweitert die Zielgruppe, da sie für ein breiteres Publikum gestaltet ist und  Verständnisprobleme verhindert.
  • Sie verbessert die Nutzererfahrung und kann sogar das Ranking in Suchmaschinen positiv beeinflussen.
  • Zusätzlich können sich Unternehmen, die frühzeitig auf Barrierefreiheit setzen, als sozial verantwortlich und modern positionieren.

Welche Anforderungen stellt das BFSG-Gesetz an Webseiten?

Das BFSG-Gesetz ist ein entscheidender Schritt hin zu einer inklusiveren digitalen Landschaft. Welche konkreten Anforderungen müssen laut BFSG erfüllt werden? 

Die wichtigsten Anforderungen:

Alle Inhalte, die keine Texte sind, also Bilder, Videos und Grafiken müssen mit Textalternativen versehen werden. Diese Alternativen ermöglichen es Nutzern mit Sehbehinderungen, die Inhalte mittels Screenreader zu erfassen.

Videos auf deiner Webseite müssen mit Untertiteln versehen sein, um Menschen mit Hörbehinderungen den Zugang zu den Inhalten zu ermöglichen. Für audiovisuelle Inhalte sollte zudem eine Audio-Beschreibung vorhanden sein, die erläutert, was in den Videos visuell geschieht.

Die Struktur deiner Webseite muss logisch und klar nachvollziehbar sein. Das bedeutet, dass die Navigation einfach und konsistent sein sollte, damit Nutzer mit kognitiven Beeinträchtigungen sich problemlos auf deiner Webseite zurechtfinden können.

Texte müssen gut lesbar sein. Dazu gehört ein ausreichender Kontrast zwischen Text und Hintergrund sowie die Möglichkeit, die Textgröße zu ändern. Diese Anforderungen helfen Menschen mit Sehbehinderungen, die Inhalte besser wahrzunehmen.

Alle Funktionen deiner Webseite müssen auch über die Tastatur zugänglich sein, ohne dass eine Maus benötigt wird. Dies ist besonders wichtig für Nutzer, die motorische Einschränkungen haben.

Inhalte, die sich ohne Nutzerinteraktion verändern (z.B. automatisch abspielende Videos oder dynamische Widgets), sollten entweder vermieden oder zumindest so gestaltet werden, dass sie die Nutzererfahrung nicht beeinträchtigen.

Formulare und Interaktionsfelder sollten klare Fehlermeldungen und Hilfestellungen bieten, um Nutzer durch die Eingabeprozesse zu führen. Dadurch wird sichergestellt, dass alle Nutzer, unabhängig von ihren Fähigkeiten, Formulare korrekt ausfüllen können.

Der Text auf der Website sollte klar und verständlich sein. Fachbegriffe sollten erklärt werden, und komplexe Satzstrukturen sollten vermieden werden.

Für welche Unternehmen gilt das BFSG?

Unternehmen in Deutschland, die Dienstleistungen über ihre Websites anbieten – sei es im E-Commerce oder für Kundengespräche – sind dazu verpflichtet, ihre Webseiten barrierefrei zu gestalten. Die vollständige Barrierefreiheit bedeutet, dass digitale Angebote von Menschen mit Beeinträchtigungen genauso ohne Einschränkungen genutzt werden können wie von Menschen ohne Beeinträchtigungen.

Das BFSG gilt also für eine breite Palette von Unternehmen. Grundsätzlich sind alle Betriebe betroffen, die Waren oder Dienstleistungen für die Öffentlichkeit anbieten, egal ob online oder offline. 

Fazit: Jetzt handeln und vorbereitet sein

Die Umsetzung der BFSG-Anforderungen ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch eine Chance, dein Unternehmen für eine breitere Zielgruppe zugänglich zu machen. Barrierefreiheit ist ein Qualitätsmerkmal, das dir hilft, das Vertrauen deiner Kunden zu gewinnen und dein Angebot auf dem Markt zu stärken. Je früher du mit der Anpassung deiner Webseite beginnst, desto besser bist du auf die Anforderungen vorbereitet, die ab 2025 verpflichtend werden.

Nutze die Gelegenheit, um deine Webseite auf den neuesten Stand zu bringen und sicherzustellen, dass sie den Anforderungen des BFSG entspricht. Wir stehen dir mit unserer Expertise zur Seite und helfen dir, die notwendigen Anpassungen professionell und effizient umzusetzen.

Kontaktiere uns für eine unverbindliche Beratung und mache den ersten Schritt, um dein Unternehmen zukunftssicher zu machen!

Häufige Fragen zum Thema BFSG

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt am 28. Juni 2025 in Deutschland in Kraft. Ab diesem Datum müssen digitale Produkte und Dienstleistungen, die neu auf den Markt gebracht oder erbracht werden, die Anforderungen an Barrierefreiheit erfüllen.

Das BFSG umfasst eine breite Palette an digitalen Produkten und Dienstleistungen. Produkte im Sinne des Gesetzes sind beispielsweise Computer, Geldautomaten, E-Books oder Fahrausweisautomaten – vereinfacht gesagt, Produkte mit digitaler Bedienung. Auch digitale Dienstleistungen wie bestimmte Webseiten, E-Commerce-Plattformen, elektronische Tickets und mobile Anwendungen fallen unter das BFSG.

Unternehmen, die solche Produkte oder Dienstleistungen anbieten – seien es Händler, Hersteller, Importeure oder Dienstleistungserbringer – müssen sicherstellen, dass diese den Barrierefreiheitsanforderungen entsprechen.

Nicht alle Unternehmen sind vom BFSG betroffen. Private sowie B2B-Geschäfte (Business-to-Business) unterliegen nicht den Regelungen des Gesetzes. Wichtig ist hierbei, dass klar ersichtlich ist, dass es sich um einen B2B-Shop handelt und keine Verbraucher angesprochen werden.

Zusätzlich gibt es Ausnahmen für Kleinstunternehmen, die im Sinne des BFSG weniger als zehn Mitarbeiter haben und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von maximal 2 Millionen Euro nicht überschreiten. Diese Kleinstunternehmen sind von den Regelungen des BFSG befreit, sofern sie Dienstleistungen anbieten, die unter das Gesetz fallen. Für Kleinstunternehmen, die relevante Produkte anbieten, gibt es jedoch keine Ausnahmeregelung.

Es gibt spezielle Tools und Tests, mit denen du die Barrierefreiheit deiner Webseite überprüfen kannst. Wenn du hierbei Hilfe brauchst, führen wir gerne eine professionelle Analyse durch, um sicherzustellen, dass alle Aspekte der Barrierefreiheit abgedeckt sind.

Das BFSG gilt nicht nur für Webseiten, sondern auch für mobile Apps und andere digitale Plattformen, die Unternehmen zur Verfügung stellen. Jedes digitale Angebot, das öffentlich zugänglich ist, muss barrierefrei gestaltet werden.

Die Dauer der Umsetzung hängt von der Komplexität deiner Webseite und den bestehenden Barrieren ab. In Zusammenarbeit mit einer professionellen Agentur wie ON Studio kannst du den Prozess effizient gestalten, aber es ist ratsam, frühzeitig mit den Anpassungen zu beginnen, um die Frist 2025 einzuhalten.

Bitte beachte, dass es sich bei unserer Darstellung um einen allgemeinen Leitfaden handelt, der die Orientierung zum Thema BFSG bietet, ohne rechtliche Verbindlichkeit.

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